Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen zwischen dem Betreiber des Netzwerks und seinen Consultants. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Stand: 02.07.2026, aktualisiert auf Basis der abgestimmten Version vom 15.04.2026
- AGB als PDF 0,5 MB
- Anlage 1 — Preisliste PDF, 0,5 MB
- Anlage 2 — Code of Conduct PDF, 0,3 MB
- Antrag auf Mitgliedschaft PDF, 0,3 MB
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Rechte und Pflichten zwischen der K-I-X KI-Experten-Netzwerk UG (haftungsbeschränkt), Sitz Wülfrath, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 36989 (nachfolgend „Betreiber"), und den Teilnehmern des K-I-X KI-Experten-Netzwerks (nachfolgend pauschal „Consultants").
(2) Das Angebot des Betreibers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, mithin an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende Bedingungen der Consultants werden nicht anerkannt, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Aufnahme und Status
§ 2.1 Aufnahmeverfahren
(1) Die Aufnahme als Consultant wird durch Stellung eines Online-Antrags und Einreichung der erforderlichen Nachweise (insbesondere Gewerbeschein oder Nachweis der Freiberuflichkeit) beantragt.
(2) Der Betreiber kann die Aufnahme davon abhängig machen, dass der Antragsteller vorab ein Erstgespräch geführt und einen Basiskurs (Qualifizierung) erfolgreich absolviert hat. Der Basiskurs kann kostenpflichtig sein; Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem jeweiligen Angebot des Betreibers. Für Start-Consultants gemäß § 2.4 kann hiervon abgesehen werden.
(3) Über die Aufnahme entscheidet der Betreiber nach freiem Ermessen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
§ 2.2 Reguläre Consultants (Basis & Voll)
(1) Basis-Consultant: Reguläre Neuzugänge werden zunächst als Basis-Consultants aufgenommen. Basis-Consultants haben einen auf Basis-Informationen eingeschränkten Zugriff auf die Netzwerkressourcen.
(2) Voll-Consultant: Nach einer Bewährungszeit von mindestens 6 Monaten und Benennung von mindestens 3 Fürsprechern aus dem Kreis der bestehenden Voll-Consultants kann der Basis-Consultant auf Antrag zum Voll-Consultant aufgewertet werden. Voll-Consultants erhalten:
- Veröffentlichung auf der Netzwerk-Homepage,
- Berechtigung zur Nutzung des Netzwerk-Logos gemäß § 10,
- Vollzugriff auf alle Plattformressourcen.
(3) Die Entscheidung über die Aufwertung trifft der Betreiber.
§ 2.3 Status „Junior-Experte"
(1) Consultants am Beginn ihrer Selbständigkeit können auf Antrag den Status „Junior-Experte" erhalten. Dieser Status dient ausschließlich der Außenwirkung und wird auf der Netzwerk-Website ausgewiesen.
(2) Der Junior-Status signalisiert Kunden, dass das Netzwerk unterstützend hinter dem Consultant steht.
(3) Die Löschung des Junior-Status erfolgt auf Antrag des Consultants.
§ 2.4 Sonderkonditionen für Start-Consultants
(1) Eine geschlossene Gruppe von Consultants, die zu Beginn der Netzwerkgründung beitreten und den inhaltlichen Aufbau der Plattform maßgeblich mitgestalten, erhält dauerhaft den Sonderstatus „Start-Consultant".
(2) Start-Consultants erhalten abweichend von § 2.2 sofort:
- Vollzugriff auf alle Plattformressourcen,
- Veröffentlichung auf der Homepage nach geprüftem Antrag,
- Logonutzung nach geprüftem Antrag.
(3) Um den Status eines vollwertigen „Voll-Consultants" (insbesondere für das Fürsprecher-System nach § 2.2) zu erreichen, benötigen auch Start-Consultants 3 Fürsprecher.
(4) Die stark rabattierten Gebührenkonditionen für Start-Consultants ergeben sich aus § 3.
§ 3 Gebühren, Provisionen und Verrechnung
§ 3.1 Grundgebühr
(1) Consultants zahlen eine monatliche Grundgebühr für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Die Höhe der Grundgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (Anlage 1).
(2) Die am Monatsanfang gezahlte Grundgebühr wird mit anfallenden Provisions- oder Ressourcennutzungsentgelten gemäß § 3.2 und § 3.3 im selben Abrechnungsmonat verrechnet. Übersteigen die anfallenden Provisionen und Entgelte in einem Monat die Grundgebühr, ist eine zusätzliche Zahlung der Grundgebühr für diesen Zeitraum nicht geschuldet.
§ 3.2 Vermittlungsprovision
(1) Für Projektumsätze, die durch Vermittlung über die Plattform des K-I-X KI-Experten-Netzwerks zustande kommen, fällt eine Vermittlungsprovision an. Die Höhe ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Als Netto-Projektumsatz gilt das vom Endkunden an den Consultant gezahlte Honorar exklusive verauslagter Reisekosten und Spesen.
(2) Die Vermittlungsprovision ist innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang beim Consultant an den Betreiber zu entrichten.
§ 3.3 Plattform- und Ressourcennutzungsgebühr
(1) Unabhängig von einer Vermittlung fällt bei der kommerziellen Nutzung wesentlicher Ressourcen des KI-Experten-Netzwerks für eigene Kundenprojekte (z. B. Plattform-Infrastruktur, bereitgestellte Workflows oder proprietäre Tools) eine Ressourcennutzungsgebühr an. Die Höhe ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
(2) Die Consultants sind zur ehrlichen und transparenten Meldung solcher eigenen Projekte verpflichtet. Einzelheiten zur Meldefrist und zu den Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der Preisliste.
(3) Härtefall- und Bagatellnutzung: Steht die Nutzung isolierter, untergeordneter Netzwerk-Ressourcen (z. B. der Download einer einzelnen Dokumentenvorlage) in einem erheblichen finanziellen Missverhältnis zum Gesamtvolumen des jeweiligen Kundenprojekts, kann der Consultant den Betreiber proaktiv und vor Rechnungsstellung an den Endkunden kontaktieren, um eine abweichende, faire Pauschalvergütung zu vereinbaren. Ein rechtlicher Anspruch auf eine solche individuelle Vereinbarung besteht nicht. Wird keine rechtzeitige abweichende Vereinbarung getroffen, verbleibt es bei der vollen prozentualen Vergütung gemäß Absatz 1.
§ 3.4 Kumulation
(1) Vermittlungsprovision (§ 3.2) und Plattform- und Ressourcennutzungsgebühr (§ 3.3) können kumulativ anfallen, sofern beide Tatbestände erfüllt sind.
(2) Die maximale Gesamtbelastung aus Vermittlungsprovision und Ressourcennutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
§ 3.5 Aktuelle Gebührenübersicht
(1) Die jeweils gültigen Gebühren und etwaige Sondertarife (z. B. für Studenten) sind in einer separaten Preisliste (Anlage 1) zusammengefasst, die Bestandteil dieser AGB ist.
(2) Gebührenänderungen werden den Consultants mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht ein Consultant nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang in Textform, gelten die neuen Gebühren als genehmigt. Der Betreiber wird auf diese Rechtsfolge gesondert hinweisen. Bei fristgemäßem Widerspruch steht beiden Seiten ein Sonderkündigungsrecht zu.
§ 4 Plattformleistungen
(1) Der Betreiber stellt den Consultants im Rahmen der gewählten Status-Stufe Zugang zu folgenden Leistungen bereit:
- Tools und digitale Ressourcen,
- Community-Events und Netzwerkveranstaltungen,
- Wissensdatenbank und Dokumentationen.
(2) Der Betreiber ist berechtigt, den Umfang der Plattformleistungen jederzeit zu erweitern. Wesentliche Einschränkungen bestehender Leistungen sind den Consultants mindestens 4 Wochen vorher in Textform mitzuteilen.
(3) Der Betreiber garantiert keine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform. Kurzzeitige Wartungsunterbrechungen bleiben vorbehalten. Der Betreiber ist jedoch bestrebt, im Jahresmittel eine Zielverfügbarkeit der Plattform von 95 % zu erreichen.
§ 5 Projektvermittlung und interne Zusammenarbeit
(1) Projektanfragen können durch das Netzwerk oder durch einzelne Consultants initiiert werden.
(2) Leitet ein Consultant ein Projekt an einen anderen Consultant weiter, erfolgt die Vergütung für die Weiterleitung direkt zwischen den beteiligten Consultants. Der vermittelnde Consultant stellt dem ausführenden Consultant eine Rechnung über die vereinbarte Weiterleitungsvergütung (Richtwert: 10 % des Netto-Projektumsatzes). Die genaue Höhe ist zwischen den Consultants frei verhandelbar.
(3) Unabhängig von der Weiterleitung zwischen Consultants kann für den ausführenden Consultant zusätzlich eine Plattform- und Ressourcennutzungsgebühr gemäß § 3.3 gegenüber dem Betreiber anfallen.
(4) Individuelle Zusammenarbeitsmodelle zwischen Consultants (z. B. Umsatzbeteiligung, interner Stundensatz) sind zulässig und liegen in der ausschließlichen Eigenverantwortung der beteiligten Parteien.
§ 6 Vertragsverhältnisse mit Endkunden
(1) Verträge über Beratungs-, Schulungs- oder Projektleistungen kommen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Consultant und dem Endkunden zustande.
(2) Die K-I-X KI-Experten-Netzwerk UG (haftungsbeschränkt) ist nicht Vertragspartner dieser Leistungen und schuldet keine fachlichen Leistungen gegenüber Endkunden.
(3) Der Consultant schließt Verträge mit Endkunden ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
§ 7 Haftung
(1) Der Betreiber haftet nicht für:
- den Erfolg vermittelter Projekte,
- Zahlungsausfälle oder Leistungsstörungen zwischen Consultants und Endkunden,
- Leistungsstörungen zwischen Consultants untereinander,
- die Richtigkeit oder Vollständigkeit von durch Consultants eingestellten Inhalten.
(2) Die Haftung des Betreibers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, haftet der Betreiber auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 8 Community-Ressourcen und Nutzungsrechte (Schutz vor „Abfluss")
(1) Das Netzwerk lebt vom aktiven Wissensaustausch. Die Consultants sind angehalten, Inhalte, Dokumentationen oder Workflows („Community-Ressourcen") für das Netzwerk zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Consultant räumt dem Betreiber an den von ihm eingestellten Community-Ressourcen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht-exklusives Nutzungsrecht ein, diese Inhalte auf der Plattform den anderen Consultants zugänglich zu machen, zu vervielfältigen und für eigene Netzwerk-Zwecke zu bearbeiten.
(3) Die Consultants dürfen die auf der Plattform bereitgestellten Community-Ressourcen (auch die von anderen Consultants erstellten) im Rahmen ihrer Mitgliedschaft als Basis für ihre eigenen Endkunden-Projekte („as is") nutzen.
(4) Es ist den Consultants strikt untersagt, die bereitgestellten Community-Ressourcen massenhaft oder systematisch (z. B. durch Scraping, massenhaften Download) zu vervielfältigen, um sie außerhalb der Plattform Dritten (z. B. anderen Netzwerken, Wettbewerbern) zur Verfügung zu stellen oder sie zum Aufbau einer eigenen, mit dem Netzwerk in Konkurrenz stehenden Datenbank/Plattform zu nutzen. Schadensersatzansprüche des Betreibers bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(5) Es besteht keinerlei Anspruch auf Korrektheit, Funktionsgarantie oder Vollständigkeit der bereitgestellten Community-Ressourcen. Jegliche Haftung für Schäden oder Verluste durch Nutzung oder fehlerhafte Funktion wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
§ 9 Code of Conduct und Sanktionen
(1) Jeder Consultant verpflichtet sich zur Einhaltung des Code of Conduct des K-I-X KI-Experten-Netzwerks in der jeweils gültigen Fassung, welcher als Anlage 2 wesentlicher Bestandteil dieser AGB ist.
(2) Bei Verstößen gegen den Code of Conduct oder gegen Pflichten aus diesen AGB ist der Betreiber berechtigt, je nach Schwere des Verstoßes angemessene Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere eine Ermahnung, eine förmliche Abmahnung oder, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen, den fristlosen Ausschluss aus dem Netzwerk auszusprechen.
(3) Bei schwerwiegenden Verstößen (insbesondere Straftaten, grobe Vertragsverletzungen, erhebliche Reputationsschäden für das Netzwerk) kann der Betreiber den fristlosen Ausschluss ohne vorherige Abmahnung aussprechen.
§ 10 Nutzung des Logos und der Marke
(1) Voll-Consultants und Start-Consultants sind berechtigt, das Logo der Wort-Bild-Marke „K-I-X.eu" ausschließlich zur Darstellung ihrer Netzwerk-Zugehörigkeit zu verwenden (z. B. auf Visitenkarten, Websites, LinkedIn-Profilen).
(2) Eine weitergehende Nutzung, insbesondere zur Kennzeichnung völlig eigenständiger Angebote oder Produkte, die nicht in Verbindung mit dem Netzwerk stehen, ist nicht gestattet.
(3) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt das Recht zur Nutzung des Logos und der Marke unverzüglich.
§ 11 Betreiber-Sonderrolle
(1) Der Initiator und Betreiber des KI-Experten-Netzwerks erbringt im Rahmen des Netzwerkbetriebs persönliche freiberufliche Kernleistungen, insbesondere Aufnahme- und Qualifizierungsworkshops, fachliches Sparring sowie Qualitätssicherung.
(2) Für Umsätze aus diesen Leistungen, auch wenn sie über die Plattform des Netzwerks initiiert werden, fallen keine Vermittlungsprovisionen oder Plattform- und Ressourcennutzungsgebühren an.
§ 12 Geheimhaltung und Schutz der Plattform-Infrastruktur
(1) Das K-I-X KI-Experten-Netzwerk stellt eine eigenständige Plattform- und Netzwerkstruktur dar. Die der Plattform zugrundeliegenden internen Prozesse, Matching-Algorithmen, Kundenlisten und nicht-öffentlichen Dokumentationen stellen geschützte Geschäftsgeheimnisse des Betreibers im Sinne des GeschGehG dar.
(2) Die Consultants verpflichten sich, diese Geschäftsgeheimnisse strikt vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
(3) Unberührt bleibt das Recht des Consultants:
- selbständig als Consultant tätig zu sein,
- eigene Kunden zu betreuen,
- eigene Leistungen anzubieten,
- an anderen Netzwerken oder Kooperationen teilzunehmen.
(4) Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht ist der Betreiber berechtigt:
- den Vertrag fristlos zu kündigen,
- Schadensersatz und Unterlassung nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
§ 13 Kündigung und Folgen der Kündigung
(1) Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit zum Monatsende mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Beendigung des Vertrages:
- erlischt der Zugang zu allen Plattformressourcen,
- ist die Erstellung weiterer Serverumgebungen auf Basis des angebotenen proprietären Software-Stacks nicht mehr gestattet,
- können bestehende Monitoring-Server und Kundensysteme vom ausgeschiedenen Consultant in eigener Verantwortung und nach Absprache mit dem jeweiligen Endkunden weiterbetrieben werden.
(4) Bei fristlosem Ausschluss gemäß § 9 wird dem Consultant eine anteilige Erstattung bereits im Voraus geleisteter Jahresbeiträge (pro rata temporis) gewährt, sofern nicht der Ausschluss auf einem vorsätzlichen Fehlverhalten beruht.
§ 14 Datenschutz
(1) Der Betreiber erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Consultants ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die unter k-i-x.eu/datenschutz.html abrufbar ist.
§ 15 Streitbeilegung
(1) Die Parteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zunächst ernsthaft eine Mediation durchzuführen, bevor der Rechtsweg beschritten wird.
(2) Die Kosten der Mediation tragen die Parteien je zur Hälfte.
(3) Scheitert die Mediation oder wird sie von einer Partei nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung aufgenommen, steht der ordentliche Rechtsweg offen.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wülfrath, soweit der Consultant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Für Consultants mit Sitz in Österreich oder der Schweiz gilt: Soweit eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung nach dem Recht des Sitzlandes des Consultants unzulässig ist, gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen des jeweiligen Landes.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
(2) Änderungen dieser AGB werden den Consultants mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Consultant nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang in Textform widerspricht. Der Betreiber wird auf die Bedeutung des Schweigens im Änderungsschreiben gesondert hinweisen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Consultants mit Sitz außerhalb Deutschlands bleibt die Anwendung zwingender Vorschriften des jeweiligen Sitzlandes unberührt.