// § 9 CoC, § 15 AGB Mediation vor Eskalation — und zwar verpflichtend.
Bei Streitigkeiten unter Mitgliedern oder zwischen Mitglied und Betreiber
verpflichten sich die Parteien, zunächst ernsthaft eine Mediation
durchzuführen, bevor der Rechtsweg beschritten wird. Das ist keine
Absichtserklärung, sondern vertraglich geregelt.
- Die Kosten der Mediation tragen die Parteien je zur Hälfte.
- Scheitert die Mediation — oder wird sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach
schriftlicher Aufforderung aufgenommen — steht der ordentliche Rechtsweg offen.
Der Gründer des Netzwerks ist selbst ausgebildeter
Mediator. Mediation ist hier kein Add-on, sondern Bestandteil der DNA.