Wenn Sie eine Vertretung möchten
Sie sprechen das mit Ihrem Consultant, etwa vor einer geplanten Auszeit oder als Sicherheitsnetz für den Fall der Fälle. Ihr Consultant schlägt ein passendes Mitglied aus dem Netzwerk vor, danach gibt es einen gemeinsamen Videocall zu dritt. Erst wenn die Vertretung für Sie passt, geht es weiter. Passt sie nicht, wird weitergesucht.
Das heißt für Sie
Sie lernen die Vertretung kennen, bevor sie etwas von Ihrem Projekt sieht. Zugewiesen wird niemand.
Für die Vertretung gilt dieselbe Vertraulichkeit, auf die Sie sich mit Ihrem Consultant verständigt haben. Weil beide sich zu Ihrem konkreten Fall austauschen dürfen, statt wie im Netzwerk sonst üblich nur abstrakt über fachliche und technische Themen zu sprechen, ist die Einarbeitung gründlicher, als es ein reiner Aktenordner leisten könnte. Das gilt ausschließlich mit Ihrer Zustimmung und nur für den Umfang, den die Vertretung wirklich braucht.
Im Regelfall bleibt es dabei: Ihr Consultant führt das Projekt zu Ende, die Vertretung steigt gar nicht aktiv ein und lernt dann auch keine Einzelheiten kennen, wenn es nicht nötig ist. Kommt es doch zum Einsatz, kann Ihr Consultant jederzeit wieder übernehmen. Ob die Vertretung danach weiter im Boot bleibt, entscheiden Sie.
Abgerechnet wird über Ihren Consultant, die Vertretung tritt dabei als dessen Subunternehmen auf. Eine andere Regelung ist möglich, wenn Sie das gemeinsam vereinbaren. Auch die Vertretung sollte eine passende Berufshaftpflicht haben. Das klären Sie wie sonst auch direkt mit Ihrem Consultant.